Sonstige Einkünfte

Sonstige Einkünfte gelten als "eheprägendes Einkommen", das nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammt. Dazu zählen beispielsweise Arbeitslosengelder, Krankengeld, Unfall- und Versorgungsrenten, häufig auch BAföG-Leistungen und Pflegeversicherungsleistungen. Hier wird - anders als beim Erwerbseinkommen - kein "Erwerbstätigenbonus" abgezogen. Das daraus resultierende Netto-Einkommen wird genau zur Hälfte zwischen Unterhaltsberechtigtem und -verpflichtetem aufgeteilt.

Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung sind nach Abzug der Aufwendungen für Finanzierung und Erhaltung des Objektes Einkommen. Inwieweit Tilgung berücksichtigt wird, entscheiden die Gerichte im Einzelfall.

Der Wohnvorteil bei einem eigenen Haus/eigener Wohnung spielt (wegen der Mietersparnis/Eigenheimzulage) ebenfalls eine Rolle als Einkommen. Zur Berechnung des Wertes werden von der üblichen Miete Kosten für Schuldendienst, Instandhaltung und verbrauchsunabhängige Kosten abgezogen.

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