Sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte gelten als "eheprägendes Einkommen", das nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammt.
Dazu zählen beispielsweise Arbeitslosengelder, Krankengeld, Unfall- und Versorgungsrenten, häufig auch BAföG-Leistungen
und Pflegeversicherungsleistungen. Hier wird - anders als beim Erwerbseinkommen - kein "Erwerbstätigenbonus" abgezogen.
Das daraus resultierende Netto-Einkommen wird genau zur Hälfte zwischen Unterhaltsberechtigtem und -verpflichtetem aufgeteilt.
Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung sind nach Abzug der Aufwendungen für Finanzierung und Erhaltung des Objektes Einkommen.
Inwieweit Tilgung berücksichtigt wird, entscheiden die Gerichte im Einzelfall.
Der Wohnvorteil bei einem eigenen Haus/eigener Wohnung spielt (wegen der Mietersparnis/Eigenheimzulage) ebenfalls eine Rolle als Einkommen.
Zur Berechnung des Wertes werden von der üblichen Miete Kosten für Schuldendienst, Instandhaltung und verbrauchsunabhängige Kosten abgezogen.