Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Erwerbstätigkeit soll unterstützt werden, daher wirken sich die Kosten für den Weg zum Arbeitsplatz
einkommensmindernd aus. Dabei setzen die einzelnen Oberlandesgerichte unterschiedliche Pauschalen pro Kilometer an.
Diese Kilometerpauschalen haben überhaupt nichts mit den Pauschalen aus dem Steuerrecht zu tun.