Andere Erwerbseinkünfte

Diese sind normalerweise mit dem Bruttolohn identisch. Sie können aber auch aus anderen Quellen, wie zum Beispiel einem Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünften fließen. Auf dieses Einkommen werden die Sozialabgaben anders berechnet: Entweder es werden überhaupt keine Sozialabgaben erhoben (wenn diese Einkommen zusätzlich zum Bruttolohn fließen) oder es werden die vollen Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) erhoben. Diese Differenzierung ist in der aktuellen Version des Unterhaltsrechners noch nicht umgesetzt.

Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit legen die Gerichte in der Regel einen Durchschnittswert der Einnahmen-Überschussrechnung aus den letzten drei Jahren zugrunde.

Einnahmen aus Kapitalvermögen sind nach Abzug der Werbungskosten Einkommen.
Auch Steuererstattungen und Trinkgelder sind Einkünfte.

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